Das Netzwerk der Europäischen Verbraucherzentren (ECC-Net) informiert:

Pilotenstreik: Deutsche Fluggesellschaft wurde in Luxemburg verklagt und muss Entschädigung an Passagiere zahlen.

Jonas Maunichy

(07.08.2018) Das Europäische Verbraucherzentrum Deutschland stellt über sein Selbsthilfe-Tool einen Musterbrief zur Verfügung und ermutigt Passagiere, die von Flugbehinderungen aufgrund von Streiks betroffen sind, neben der Ticketpreiserstattung auch eine finanzielle Entschädigung schriftlich bei der Fluggesellschaft geltend zu machen.

Personalstreiks bei Fluggesellschaften haben in letzter Zeit zu großem Unmut bei Urlaubern geführt. Vieles dreht sich dabei um die Frage, ob Passagiere bei Flugverspätungen und -annullierungen Anspruch auf eine finanzielle Entschädigung haben. Zwei Kläger aus Luxemburg mussten deshalb zu Gericht ziehen. Das Gericht hat die Frage nach Entschädigung im Fall eines Pilotenstreiks im Herbst bei einer deutschen Fluggesellschaft in einem jüngsten Urteil vom 18. Juli 2018 beantwortet. Im konkreten Fall war der Flug der beiden luxemburgischen Kläger aufgrund eines angemeldeten Streiks annulliert worden.

 Nachdem die Kläger zuerst selbst ihre Ansprüche vergeblich bei der Fluglinie geltend machten, wandten sie sich an das EVZ Luxemburg. Obwohl das European Consumer Centres Network (ECC-Net) in derartigen Fällen meist außergerichtliche Lösungen erzielt, hat die Fluggesellschaft in diesem Fall nicht eingelenkt, woraufhin die beiden betroffenen Passagiere vor Gericht zogen. Ihre Ansprüche konnten sie durch das europäische Verfahren für geringfügige Forderungen („Small Claims-Verfahren“) durchsetzen.

 Urteil mit Signalwirkung

Das Gericht hat entschieden, dass der angekündigte Streik keinen außergewöhnlichen Umstand im Sinne der europäischen Fluggastrechteverordnung darstellte. Damit wird die Airline verpflichtet, Ausgleichszahlungen an beide Kläger zu zahlen, die von der Flugannullierung beziehungsweise -verspätung betroffen waren. Gestützt hat sich der Richter auf ein aktuelles Urteil des Europäischen Gerichtshofs von April 2018. Beim TUIfly-Urteil hatte das Gericht die außergewöhnlichen Umstände schon bei einem „wilden“ Streik verneint.

 „Wir begrüßen die Entscheidung und fänden es richtig, dass auch deutsche Gerichte zukünftig diese Auslegung teilen“, sagt Bernd Krieger, Leiter beim EVZ Deutschland.

 Das EVZ Deutschland ist direkter Ansprechpartner für alle deutschen Verbraucher in grenzüberschreitenden Fragen. Es informiert und berät kostenfrei zu Verbraucherrechten in Europa. Wir arbeiten dabei mit unseren Kollegen aus dem European Consumer Centres Network (ECC-Net) zusammen, das in allen 28 Mitgliedstaaten der EU, in Island und in Norwegen vertreten ist.

 Presse- und Öffentlichkeitsarbeit / Communication / Press affairs

Tel. +49 7851 991 48 24
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Europäisches Verbraucherzentrum Deutschland
www.evz.de

Die Patientenverfügung in Portugal

Die Patientenverfügung ist ein elektronisch gespeichertes Dokument, in dem hier wohnhafte Bürger - nicht nur Portugiesen - die Art von Behandlung oder Gesundheitsversorgung ausdrücken können, die sie wünschen oder ablehnen, falls sie nach einem Unfall oder aufgrund einer Krankheit nicht in der Lage sein sollten, ihren Willen auszudrücken. Eine staatliche Datenbank ermöglicht allen Mitarbeitern der Gesundheitsberufe einen schnellen Zugriff auf Informationen, die im Voraus getroffenen wurden, um schwierige Fragen zu beantworten, die in diesen Fällen auftreten können.

Die Registrierung des Dokuments erfolgt über RENTEV, ein nationales Register unter der Aufsicht des Gesundheitsministeriums.

Wie füllt man die Patientenverfügung aus?
Bewohner können das Formular herunterladen unter
https://servicos.min-saude.pt/utente/Info/SNS/RENTEV, und es ausfüllen (auf Portugiesisch, vielleicht mit Hilfe). Sie können auch zu ihrem regionalen Sozialversicherungsbüro gehen und dort das Formular erhalten. Die Unterschrift muss vor einem dazu ermächtigten Sozialversicherungs-Beamten erfolgen, der sie beglaubigt. Dann wird das Dokument in RENTEV registriert. Der Bürger kann über seinen Zugang in „Segurança Social Directa“ (mit Passwort usw) überprüfen, ob seine Patientenverfügung registriert, korrekt und aktiv ist.
Das Dokument ist fünf Jahre gültig; RENTEV wird den Benutzer vor Ablauf der Frist für eine Erneuerung informieren.

Wie funktioniert das System im Ernstfall??
RENTEV ist für die Mitarbeiter der Gesundheitsberufe zugänglich, die den darin niedergelegten Willen einhalten müssen. Ein Bürger kann jedoch auch im Formular eine Person des Vertrauens bestimmen, die sicherstellt, dass der Wille respektiert wird. Es ist auch möglich, dass ein Rechtsanwalt oder Notar ein spezifischeres Dokument für die Registrierung erstellt.
U.M.H. - www.madeiraprep.com




Bürgerkarte für ausländische Einwohner

Noch im Jahr 2018 plant die Regierung, im Rahmen des „Simplex + 2018“ eine neue Bürgerkarte für in Portugal wohnhafte Ausländer einzuführen, die in einem einzigen Dokument die Steuernummer ("NIF"), Sozialversicherungsnummer und die Nummer für die staatliche Krankenversicherung zusammenfasst. Mit der neuen Karte werden alle diese Ausweisnummern an den ausländischen Einwohner gleichzeitig im selben Vorgang ausgegeben; dadurch wird der erforderliche Zeit- und Arbeitsaufwand erheblich verringert.

Dennis Swing Greene, www.eurofinesco.com



 

Ein Text des Verbands für bürgernahe Verkehrspolitik e.V.

Mit dem Auto auf Madeira unterwegs – Das ist zu beachten

Mit dem Auto lässt sich der Urlaub unabhängiger und oft auch individueller gestalten. Gerade bei Reisezielen, die etwas weiter entfernt sind, greifen Reisende vor Ort auf Mietwagen zurück. Gleiches gilt für Inseln wie Madeira, die mit dem eigenen Auto eher schwer zu erreichen sind.

Mit dem Auto unterwegs zu sein, bedeutet jedoch auch, dass die geltenden Verkehrsregeln bekannt sein sollten. Verstöße können die Urlaubskasse empfindlich schmälern oder Urlauber sogar bis nach Hause verfolgen.

Da Madeira Teil Portugals ist, gelten hier die Vorschriften, die auch auf dem Festland zu beachten sind. Ist zum Beispiel nicht bekannt, dass eine Promillegrenze von 0,5 gilt, kann das Glas Wein zum Abendessen oder das Bier zum Sonnenuntergang teurer als gedacht werden. Bußgelder für einen Alkoholverstoß beginnen in Portugal in der Regel bei 250 Euro. Für Fahranfänger mit weniger als drei Jahren Fahrpraxis gilt eine 0,2 Promillegrenze.

Ebenso wichtig sind die allgemeinen Geschwindigkeitsbegrenzungen, die gelten, wenn diese nicht durch Verkehrsschilder geregelt sind. So sind innerorts 50 km/h und außerorts zwischen 90 km/h und 100 km/h erlaubt.

Es gilt eine allgemeine Gurtpflicht für alle Insassen des Fahrzeugs sowie die Pflicht, Kinder in einem passenden Kindersitz zu befördern. Zudem schreiben die Verkehrsregeln in Portugal vor, dass eine Warnweste im Fahrzeug vorhanden sein muss. Das gilt für ausländische Autofahrer insbesondere dann, wenn sie mit einem in Portugal zugelassenen Mietwagen unterwegs sind. Auch ein Warndreieck sowie ein Verbandskasten müssen dann vorhanden sein.

Für welche Verstöße bei einer Verkehrskontrolle in Portugal Bußgelder erhoben werden können, ist ausführlich im Portugal-Ratgeber unter https://www.bussgeldkataloge.eu/bussgeldkatalog-portugal.html beschrieben.

 

Bußgelder aus Portugal zu ignorieren, ist keine gute Idee

Ist es im Urlaub dann einmal passiert, stellt sich meist die Frage, ob diese Strafzettel bzw. Bußgeldbescheide beglichen werden müssen. Wird das Bußgeld nicht sofort vor Ort verlangt, wird in der Regel ein Bußgeldbescheid erstellt und versandt.

Da die Mietwagenfirmen die Inhaber der Fahrzeuge sind, wird ein Bußgeldbescheid in der Regel zunächst an diese zugestellt. Entweder leiten die Firmen diesen an den betreffenden Urlauber weiter oder belasten die hinterlegte Kreditkarte.

Erreicht Betroffene nach dem Urlaub dann unerwartet Post aus Madeira, ist es keine gute Idee diese zu ignorieren. Denn das kann durchaus zu einigen Schwierigkeiten führen. Portugal, und somit auch Madeira, ist Teil der Europäischen Union. Seit 2010 gilt in der EU der Rahmenbeschluss zur Geldsanktionenvollstreckung (RBGeld), welcher auch von Portugal in nationales Recht umgesetzt wurde.

Dieser Beschluss macht es grundsätzlich möglich, Bußgelder aus den meisten EU-Ländern auch in Deutschland zu vollstrecken. Dies gilt allerdings nur für Summen ab einer Höhe von 70 Euro. Hier ist wichtig, dass nicht nur das eigentliche Bußgeld zählt, sondern auch Verfahrenskosten sowie Verwaltungs- oder Mahngebühren hinzugezogen werden. So können auch an sich geringe Bußgelder die Grenze von 70 Euro erreichen.

Das bedeutet konkret, wenn ein Bußgeldbescheid aus Portugal nicht beglichen wird, können die dortigen Behörden ein Ersuchen auf Vollstreckung stellen. Zuständig für die Prüfung und Ausführung der Vollstreckung ist in Deutschland das Bundesamt für Justiz (BfJ). Allerdings können nur Geldsanktionen vollstreckt werden, ein etwaiges Fahrverbot gilt dann nur in Portugal und nicht in Deutschland.

Doch auch wenn das verhängte Bußgeld unter der Grenze von 70 Euro bleibt, kann das Ignorieren bzw. Nichtbezahlen zu Problemen führen. So ist es beispielsweise möglich, dass eine Wiedereinreise am Flughafen von Funchal abrupt endet und erst nach Begleichen des offenen Betrags fortgesetzt werden kann.

Ein Bußgeldbescheid aus Portugal sollte jedoch auch immer auf seine Richtigkeit überprüft werden. Sind beispielsweise formelle Fehler enthalten, kann ein Einspruch sinnvoll sein. Sind sich Urlauber jedoch nicht sicher, wie sie am besten vorgehen sollten, ist es ratsam, einen deutschsprachigen Anwalt für Verkehrsrecht in Portugal zu konsultieren.

 

 

Ferienvermietung in der EU - ein Überblick über die neuesten Gesetzesänderungen

von

Dennis Swing Greene


Ferienvermietung gibt es in ganz Europa, vor allem in den touristisch orientierten Ländern. Wir schauen uns an, welche Maßnahmen ergriffen werden, um dieses ständig wachsende Phänomen zu regulieren.


Italien - Steuerabzug durch Internetplattformen ("die Airbnb-Steuer")
Abgesehen von einem Mangel an langfristigen Mietwohnungen, will Italien den Parallelmarkt kontrollieren und Steuerflucht vermeiden, die oft mit Ferienvermietung in Verbindung gebracht wird. Die Regierung hat neue Regeln für Personen verabschiedet, die ständig vermieten und Internetplattformen nutzen, um ihr Angebot zu bewerben. Diese Eigentümer zahlen im Voraus eine Pauschalgebühr von 21%, die als Quellensteuer von den Vermarktungsplattformen erhoben wird.
Eine Reihe regionaler Maßnahmen wurde ebenfalls eingeführt. Im Allgemeinen zielen diese Regeln darauf ab, eine klare Unterscheidung zwischen privaten Eigentümern ("Peer-to-Peer") und professionellen Betreibern zu schaffen, indem Begrenzungen für die Anzahl von Objekten eingeführt werden, die für die Ferienvermietung in einem bestimmten geografischen Gebiet freigegeben werden. Es gibt auch Anforderungen an die Weitergabe von Gästedaten an Strafverfolgungsbehörden und Normen über die Zahlung von Kurtaxen.

Niederlande - Vermietung für nur 60 Tage, mit dem Einverständnis der Nachbarn
Die Niederlande gehören zu den europäischen Ländern mit einem hohen Grad an Regulierung von Kurzzeitvermietungen, um Ungleichgewichte und den Mangel an langfristigen Mietwohnungen zu vermeiden. In Amsterdam ist Ferienvermietung nur unter bestimmten Bedingungen erlaubt. Die Eigentümer müssen selber in der Immobilie wohnen, was es schwierig macht, für kurzfristige Vermietung in Immobilien zu investieren. Betreiber zahlen eine Tourismussteuer auf die erhaltenen Beträge, und jede Unterkunft kann nur für maximal 60 Tage im Jahr vermietet werden, es sei denn, der Eigentümer hat eine offizielle Ausnahme-Erklärung. Ausserdem sieht das Gesetz vor, dass eine Einheit nicht an mehr als vier Personen gleichzeitig vermietet werden darf und dass der Betreiber, wenn seine Immobilie Teil eines Wohnungskomplexes ist, eine vorherige Genehmigung der anderen Eigentümer einholen muss. Die Wohnungen müssen die Sicherheitsanforderungen erfüllen, und die Gäste dürfen keine Störungen verursachen.
Die Stadt Amsterdam hat mit Airbnb vereinbart, dass Einheiten, die ihre 60-Tage-Grenze bereits erreicht haben, nicht mehr auf der Plattform erscheinen dürfen. Ab Oktober 2017 müssen Betreiber sich bei der Stadtverwaltung anmelden. Nichteinhaltung kann Sanktionen von bis zu 20.500 € auslösen.

Vereinigtes Königreich - Vermietung für 90 Tage pro Jahr
A Furnished Holiday Let ("FHL") ist eine Art von Mietobjekt-Kllassifizierung in Großbritannien und Irland. Diese Vermietungs-Kategorie bietet den Eigentümern gewisse Steuervorteile. Es gibt spezifische Anforderungen, die eine Immobilie erfüllen muss, um sich als FHL zu qualifizieren: Verfügbarkeit für die breite Öffentlichkeit (mindestens 210 Tage pro Jahr), tatsächliche Buchungen (mehr als 105 Tage pro Jahr) und Qualität der Einrichtung.
In London ist der jährliche Zeitraum, in dem eine Einheit auf den Ferienvermietungs-Plattformen beworben werden kann, auf 90 Tage beschränkt. Airbnb hat sich offiziell verpflichtet, diese Grenzwerte einzuhalten. Das Hotelgeschäft in der britischen Hauptstadt ist jedoch überwiegend von Unternehmen besetzt, und Ferienvermietung wird nicht als Bedrohung für die traditionelle Hotellerie wahrgenommen. Die Vermietung zwischen Privatpersonen ist nicht geregelt. Dennoch haben große Hotelbetreiber in eigene Plattformen investiert, die direkt mit Airbnb und anderen konkurrieren.

Deutschland - Bußgelder bis zu 100.000 € für "unangemessene Nutzung" von Wohnungen
Berlin war eine der ersten europäischen Städte, die aufgrund des Überangebots von Ferienvermietung mit einer Wohnungsnot zu kämpfen hatten. Das Problem hat sich auf andere Regionen ausgeweitet. Mehrere Bundesländer haben Regeln eingeführt, die darauf abzielen, zu bestrafen, was sie als "unangemessene Nutzung" von Immobilien bezeichnen, die ursprünglich für dauerhaften Wohnraum gedacht waren, aber nicht als Ferienunterkünfte. Diese "missbräuchliche Verwendung" ist in den Städten Berlin, Hamburg und München verboten. Die Vorschriften variieren von Bundesland zu Bundesland. Berlin zum Beispiel hat strenge Regeln und versteht es als "Missbrauch", wenn unter anderem täglich oder wöchentlich Miete bezahlt wird. Ausnahmen sind nur unter strengen Bedingungen möglich. Auf der anderen Seite ist die Umsetzung dieser Regeln zunehmend transparenter geworden. Die Behörden haben damit begonnen, Kontrollen vor Ort durchzuführen und Internet-Plattformen auf Zwischenverkäufe zu prüfen. Die Strafen sind hoch. In Berlin zum Beispiel können Geldstrafen 100.000 € erreichen.

Frankreich – Vermietung über 120 Tage im Jahr verboten
Kurzfristige Vermietungen wurden in Frankreich intensiv geprüft. Im Oktober letzten Jahres ist ein neues Gesetz in Kraft getreten, das sich auf Städte mit mehr als 200.000 Einwohnern und auf die gesamte Großregion Paris bezieht. Diese Gesetzgebung unterscheidet zwischen Immobilien, die auch als Wohnsitz für ihre Eigentümer dienen, und solchen, die ausschließlich für die Vermietung von Ferienhäusern genutzt werden. Erstere können nur 120 Tage im Jahr an Touristen vermietet werden, danach müssen die Anzeigen bis zum nächsten Jahr von den Internetseiten entfernt werden. Die Überwachung sollte von den Plattformen selbst durchgeführt werden, obwohl noch keine Sanktionen festgelegt wurden. Die exklusive Nutzung für Ferienvermietung erfordert eine erneute Registrierung für kommerzielle Zwecke. Bei Nichteinhaltung können Bußgelder von bis zu € 50.000 entstehen. Wenn der Jahresumsatz 23.000 € übersteigt, muss sich der Eigentümer als Einzelunternehmer registrieren und die entsprechenden Beiträge zahlen. In größeren Städten ist auch eine vorherige Registrierung erforderlich, deren Nummer in der Internet-Werbung angezeigt werden muss. Besitzer, die den Regeln nicht nachkommen, riskieren hohe Geldstrafen.

Spanien – Antitourismus-Demonstrationen und ein Netz neuer Gesetze
Spanien war in den Nachrichten, als Gruppen von Demonstranten Beschränkungen forderten für Ferien-Unterkünfte in Gebieten wie Barcelona, den Balearen und San Sebastian. In Spanien steht es den autonomen Regionen frei, eigene Vorschriften zu erlassen, dies tun sie zunehmend. Die Maßnahmen reichen von einfachen Anforderungen wie einem örtlichen Touristenregister oder einer Haftpflicht-Versicherung bis hin zu anspruchsvolleren Maßnahmen wie der Kurtaxe, dem Verbot von neuen Unterkünften oder der Erteilung einer Genehmigung von Nachbarn in Wohnanlagen.
Im vergangenen Jahr hat die Stadt Barcelona die Schließung von 2.332 Wohnungen angeordnet, die illegal als lokale Beherbergungsbetriebe betrieben wurden. Die Behörden verurteilten im Rahmen ihrer "Nulltoleranz" -Politik weitere 3.473 Betreiber zu Strafen in Höhe von 3.000 bis 60.000 €.
In Palma de Mallorca konnten sich die Parteien nicht einigen. Infolgedessen wurden neue Lizenzen im historischen Zentrum ausgesetzt, bis das Gesetz überarbeitet werden kann.
Die Regeln ändern sich überall und machen die Gesetzgebung zu einem Gewirr fragmentierter Normen in ständiger Transformation. So ist das System in Folge wiederholter Gerichtsentscheidungen ständig in Bewegung. Das Madrider Hauptgericht hat kürzlich eine Bestimmung aufgehoben, die Ferienvermietung für Aufenthalte von weniger als fünf Tagen verbietet, da es sich um eine Wettbewerbsbeschränkung handelt und gegen die europäische Gesetzgebung verstößt.

Portugal - Registrierungsnummer auf Internetplattformen erforderlich
Portugal hat seit der Einführung der Kategorie "Alojamento Local„ (Ferienvermietung) mehrere Gesetzesänderungen druchgeführt. Die letzte Aktualisierung erfolgte im Juli 2017, als es für Ferienvermietungs-Anzeigen Vorschrift wurde, die Registrierungsnummer des nationalen Tourismus-Registers in den Webseiten anzuzeigen. Infolgedessen gab es im zweiten Quartal 8.650 neue offizielle Lizenzen ("AL"), doppelt so viel wie für den gleichen Zeitraum in 2016. Das Phänomen ist nicht durch durch neue Angebote in die Ferienvermietungsmarkt zu erklären, sondern durch die Legalisierung bestehender Einheiten. Online-Plattformen wie Airbnb haben sich bereit erklärt, die Maßnahme umzusetzen. Geldstrafen können bis zu 32.500 € betragen. Es gab bereits andere Vorschriften, insbesondere die Registrierung von Betreibern in der Kategorie B der Steuererklärung, sowie umfassende Sicherheitsanforderungen. Weitere Initiativen werden derzeit im Parlament diskutiert.

 

Dennis Swing Greene ist Vorsitzender und Internationaler Steuerberater für euroFINESCOs.a.

(Tel. 96 3494139) -www.eurofinesco.com

 

 

Doppelbesteuerungsabkommen: Was besagt das Steuerrecht?

Heutzutage ist es keine Seltenheit mehr, seinen Lebensmittelpunkt in Deutschland aufzugeben und sich stattdessen im Ausland selbstständig zu machen. In welchem Land dabei Steuern anfallen, wird durch das Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) geregelt. Das Wichtigste zum DBA und was speziell beim Arbeiten in Portugal zu beachten ist, erfahren Sie in folgendem Artikel.

In einem Doppelbesteuerungsabkommen sind Bedingungen zur Art und Weise der Versteuerung des Einkommens aufgeführt, wenn eine Tätigkeit in einem ausländischen Staat ausgeübt wird. Deutschland hat mit über 70 Staaten ein solches Abkommen beschlossen, um eine Doppelbesteuerung der Betroffenen zu vermeiden. Das bedeutet, dass bei einer bestehenden Steuerpflicht in einem Nachbarland keine Steuern in Deutschland gezahlt werden müssen. Andersherum ist man im Nachbarland von der Steuer befreit, wenn stattdessen in Deutschland Abgaben gezahlt werden.

Es existieren jedoch noch weiterführende Bestimmungen. So wird das im Ausland versteuerte Einkommen in Deutschland in den Progressionsvorbehalt einbezogen. Dadurch entsteht aus dem im Nachbarland erhaltenen Einkommen und weiteren Vergütungen in der Republik ein sogenanntes Gesamteinkommen. Aus diesem ergibt sich schließlich ein höherer Steuersatz, welcher jedoch ausschließlich das in Deutschland bezogene Einkommen betrifft.

In einigen Ländern existieren jedoch Ausnahmen. Eine gesonderte Grenzgängerregelung gilt zum Beispiel innerhalb des Doppelbesteuerungsabkommens mit Frankreich, Österreich und der Schweiz. Wird in einem dieser Länder eine Tätigkeit ausgeübt, müssen dort keine Steuerabgaben erfolgen. Stattdessen wird der Lohn in der deutschen Steuererklärung angegeben und normal versteuert. Nur Beamte oder Angestellte im öffentlichen Dienst versteuern ihr Einkommen dennoch in dem Land, in dem sie arbeiten, da hierbei das Kassenstaatsprinzip greift.

Das Doppelbesteuerungsabkommen mit Portugal

Auch zwischen Deutschland und Portugal besteht ein DBA zur Vermeidung der Doppelbesteuerung.

Dem Ansässigkeitsstaat, in diesem Falle Portugal, werden die überwiegenden Besteuerungsrechte zugewiesen, während dem Quellenstaat, hier Deutschland, noch immer ein begrenztes Besteuerungsrecht für bestimmte Einkünfte obliegt.

Damit eine steuerlich wirksame Verlegung des Wohnsitzes erfolgen kann, muss jedoch zunächst derjenige des gewöhnlichen Aufenthalts aufgegeben werden. Sobald demnach kein Wohnsitz in Deutschland mehr existiert und der Lebensmittelpunkt sich nicht länger dort befindet, besteht hierzulande auch keine unbeschränkte Einkommensteuerpflicht mehr.

Bestimmte Einkünfte können allerdings weiterhin eine enge Verbindung zum Inland aufweisen, sodass in solchen Fällen grundsätzliche eine beschränkte Steuerpflicht in Deutschland besteht. Das ist zum Beispiel bei der Vermietung einer Immobilie der Fall. Daraus resultierende Einkünfte bleiben in Deutschland steuerpflichtig. Demnach sind Personen immer dann in beschränktem Maße zu Abgaben verpflichtet, wenn sie im Inland weder ihren Wohnsitz noch ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, aber inländische Einkünfte nach § 49 Einkommensteuergesetz beziehen.

DBA bei Selbstständigkeit

Macht sich eine Person in Portugal selbstständig, das heißt, sie ist dort ansässig und der Lebensmittelpunkt befindet sich vollständig dort, führt das zu einer Steuerpflicht in Portugal. Im Doppelbesteuerungsabkommen mit Portugal ist jedoch festgehalten, dass die Einkünfte aus der selbstständigen Tätigkeit von dort ansässigen Personen weiterhin in Deutschland besteuert werden können, solange hierzulande noch eine Betriebsstätte, zum Beispiel Büroräume, genutzt wird.

Erbschaftssteuer

Auf die Erbschaftsteuer ist das Doppelbesteuerungsabkommen grundsätzlich nicht anwendbar.

§ 2 im Erbschaftsteuergesetz besagt, dass die unbeschränkte Erbschaftsteuerpflicht in Deutschland gegeben ist, wenn entweder der Erblasser oder der Erbe Inländer ist. Hierbei ist nicht die Staatsangehörigkeit gemeint, sondern abermals die Existenz des Wohnsitzes sowie der gewöhnliche Aufenthalt innerhalb Deutschlands.

Staatsangehörige, die ihren Wohnsitz in hierzulande aufgegeben haben, besitzen dennoch für fünf weitere Jahre die unbeschränkte Erbschaftsteuerpflicht. Dabei unterliegt das gesamte Vermögen, das heißt In- sowie Auslandsvermögen, der deutschen Erbschaftsteuer. Lebt der Erblasser zum Zeitpunkt seines Todes in Deutschland, so sind seine Erben, auch wenn sie in beispielsweise Portugal leben, mit dem gesamten Erbe stets in Deutschland steuerpflichtig.

Weitere Informationen zum Steuerrecht finden Sie unter www.anwalt.org/steuerrecht/.

Wir, der Berufsverband der Rechtsjournalisten e.V., haben erst kürzlich unsere umfangreiche Informationsseite zum Thema “Steuerrecht - Zur Komplexität des Steuerverhältnisses zwischen Bürger und Staat” publiziert. Dieser Ratgeber schlüsselt alle Gesetze und Rechtsvorschriften auf, die das Steuerrecht regeln und beschreibt alle Rechtsgebiete, die mit diesem im Zusammenhang stehen. U.a. werden die folgenden Aspekte beleuchtet:

  • Steuerklassen
  • Steuererklärung und Fristen
  • Steuerhinterziehung
  • Ahndungen von Vergehen gegen das Steuerrecht
  • Einkommensteuergesetz (EStG) uvm.

Unsere kostenfreie Ratgeberseite finden Sie unter https://www.anwalt.org/steuerrecht/.


Hafen von Funchal

Madeira Webcam

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